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Legionellen: Meldepflicht bei Grenzwert-Überschreitung

Legionellen sind kleine, stäbchenförmige Bakterien, die natürlicherweise im Wasser vorkommen. Im Trinkwasser haben sie jedoch nichts zu suchen, da sie Krankheiten, wie Legionellose oder Pontiac Fieber beim Menschen auslösen können. Werden Legionellen mittels Test im Trinkwasser festgestellt, muss das gemeldet werden. Anschließend haben Maßnahmen zu erfolgen, die zur Bekämpfung der Legionellen dienen. Das Ergebnis ist sauberes Trinkwasser, welches wieder wie gewohnt genutzt und auch getrunken werden kann. In diesem Beitrag gehen wir gesondert darauf ein, was es mit der Legionellen Meldepflicht auf sich hat und für wen diese gilt. Außerdem erfahren Sie, wer die Kosten bei einem Legionellenbefall trägt und welche Rolle das Gesundheitsamt dabei spielt.

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Was tun nach einem positiven Legionellenbefund?

Wird im Rahmen einer Legionellenprüfung ein Befall festgestellt, kommt es vor allem darauf an, schnell zu handeln – schließlich geht es um die Gesundheit der betroffenen Bewohner/innen. Wichtig ist, dass man nicht nur die wichtigsten Maßnahmen kennt, die bei einem positiven Legionellenbefund eingeleitet werden müssen, sondern auch, dass man weiß, wer für die Meldung der Legionellen verantwortlich ist.

Wie man am besten Legionellen vermeiden kann, verraten wir in einem weiteren Artikel.

Wer muss Legionellen melden?

Die Vorgaben in der Trinkwasserverordnung sehen vor, dass seit dem 09.01.2018 die Trinkwasserlabore für die Meldung von Legionellen an das örtlich zuständige Gesundheitsamt verantwortlich sind. Die Pflicht besteht dann, wenn eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (sprich > 100 KBE / 100 ml) im Rahmen einer systemischen Untersuchung festgestellt wurde.

Zuvor war es der Betreiber der Trinkwasserinstallation (Unternehmer oder sonstiger Inhaber, UsI), der die Überschreitung zu melden hatte. Seit der Neufassung der Trinkwasserverordnung hat sich das jedoch teilweise geändert. So muss der Befall nun vom Labor, welches die Untersuchung vorgenommen hat, an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

Die Meldung einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen an das Gesundheitsamt hat die folgenden Angaben zu enthalten:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der anzeigenden Untersuchungsstelle

  • Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse vom Unternehmer oder sonstigen Inhaber der betroffenen Wasserversorgungsanlage oder der in seinem Auftrag handelnden Person

  • Ort der Probennahme nach Gemeinde, Straße, Hausnummer und Entnahmestelle

  • Zeitpunkt der Probennahme

  • sämtliche Untersuchungsergebnisse des von der Überschreitung nach Absatz 1 betroffenen Untersuchungsauftrags

  • Bestätigung dafür, dass der Unternehmer oder sonstige Inhaber der betroffenen Wasserversorgungsanlage über die Überschreitung informiert wurde

Was muss der Vermieter bei Legionellen tun?

Grundsätzlich haben Vermieter eine hohe Verantwortung für die Gesundheit der Mieter, die Wasser aus ihrer Trinkwasserinstallation, Warmwasserbereitung oder Brunnenanlage beziehen. Sie müssen also sicherstellen, dass das Trinkwasser im Haus nicht kontaminiert wird. Eine der wichtigsten Verantwortlichkeiten in diesem Bereich ist die regelmäßige Veranlassung einer Legionellenuntersuchung durch den Vermieter.

Wird im Rahmen der Überprüfung ein positiver Legionellenbefund des Trinkwassers festgestellt, informiert das Labor umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Daraufhin kommen auf den Vermieter verschiedene Aufgaben zu:

  • Informieren sämtlicher Mieter

  • Einleitung weitergehender Untersuchungen der Trinkwasserinstallation

  • Gefährdungsanalyse ohne gesonderte Anweisung des Gesundheitsamtes

Im Normalfall werden Proben in allen Stockwerken des Hauses entnommen, wobei die Anzahl der zu entnehmenden Proben abhängig von der Größe und Verzweigung der Hausinstallation ist. Welche Maßnahmen dann notwendig sind, ist von der Intensität des Legionellenbefalls abhängig.

  • 0 KBE/100 ml: Turnusgemäße Legionellen-Prüfungen

  • < 1000 KBE/100 ml: weitergehende Untersuchung innerhalb von 4 Wochen und Durchführung einer Gefährdungsanalyse

  • < 10.000 KBE/100 ml: sofortige weitergehende Untersuchung, umgehende Durchführung einer Gefährdungsanalyse und gegebenenfalls Sanierung der betroffenen Anlagen

Sofern der Vermieter zu regelmäßigen Überprüfungen des Trinkwassers verpflichtet ist, muss er die Ergebnisse seinen Mietern mitteilen. Wichtig ist dabei, dass dies auf schriftlichem Weg stattfindet, entweder per Brief oder gut sichtbar am Aushang im Treppenhaus. Weitere Vorgaben, die damit einhergehen, sind, dass die Ergebnisse mindestens 10 Jahre lang vom Hauseigentümer aufbewahrt werden müssen.

Sollte das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung von den vorgeschriebenen Grenzwerten abweichen, besteht eine Anzeigepflicht für die Untersuchungsstelle. Wird diese jedoch vernachlässigt, muss der Vermieter die Grenzwert-Überschreitung selbst ans zuständige Gesundheitsamt melden. Geregelt ist das in § 16 Abs.1 TrinkwV.

Wie merkt man, dass man Legionellen hat?

Da die Legionellen-Bakterien mit bloßem Auge nicht erkennbar, sowie farb- und geruchlos sind, ist es gar nicht so leicht, sie zu erkennen. Meist bekommt man einen Legionellenbefall erst dann mit, wenn die Legionellen bereits körperliche Symptome auslösen. Grundsätzlich unterscheidet man zwei durch Legionellen hervorgerufene Krankheitsbilder: Während die schwere Legionellen Pneumonie (Legionärskrankheit) verhältnismäßig selten durch Legionellen im Trinkwasser vorkommt, tritt das Pontiac-Fieber häufiger auf.

Weiterhin ist das Pontiac-Fieber deutlich harmloser einzustufen als die Legionärskrankheit, wobei die Symptome denen einer leichten grippalen Erkältung ähneln. Mögliche Anzeichen für Pontiac-Fieber sind demnach:

  • Fieber

  • Thorax-, Kopf- und Gliederschmerzen

  • trockener Husten

Bei einem normalen Verlauf heilt diese Krankheit spätestens nach ein paar Tagen von allein wieder ab, sodass eine Gabe von Antibiotika nicht erfolgen muss.

Kritischer sieht es bei der Legionärskrankheit, auch Legionellose genannt, aus, weil diese eine schwere Form der Lungenentzündung darstellt. Dementsprechend ernst sollte man sie nehmen und ärztlich behandeln lassen. Bei diesen Symptomen kann eine Legionärskrankheit vorliegen:

  • hohes Fieber

  • Schmerzen in der Brust

  • Husten

  • Kopfschmerzen

  • Verwirrtheitszustände

  • Bauchschmerzen, bis hin zu Durchfall und Erbrechen

Häufig bemerken Betroffene zunächst nur leichten Husten, Durchfall und Fieber, doch darauf können Schüttelfrost und Erbrechen bis hin zu schwer verlaufenden Lungen- und Rippenfellentzündungen folgen. Zu den ersten Symptomen kommt es in der Regel nach zwei bis zehn Tagen nach einer Infektion mit Legionellen.

Legionellose sollte möglichst früh erkannt werden, damit man sie mit Antibiotika gut behandeln kann. In manchen Fällen hat die Legionärskrankheit einen tödlichen Verlauf, wovon jedoch in der Regel nur Menschen mit schweren Vorerkrankungen betroffen sind.

Bemerkt man Symptome von Legionellose oder Pontiac-Fieber, sollte man so schnell wie möglich Hilfe bei einem Mediziner/ einer Medizinerin suchen.

Wer ist schuld an einem Legionellenbefall?

Wenn es zu einem Legionellenbefall kommt, kann das verschiedene Ursachen haben. Häufig sind drei wesentliche Faktoren am übermäßigen Bakterienwachstum beteiligt:

  • günstige Wachstumstemperaturen: Temperaturen von etwa 37 °C (Körpertemperatur)

  • ausreichend Zeit für übermäßige Vermehrung: keine regelmäßigen und vollständigen Wasserwechsel, die der Verdünnung dienen

  • hohe Menge an verfügbaren Nährstoffen: hohe Anforderungen an die organischen Werkstoffe der Trinkwasser-Installation. Dennoch ist übermäßiges Bakterienwachstum nie zu 100 Prozent auszuschließen.

Selbst dann, wenn eine Anlage grundsätzlich dazu in der Lage ist, hygienisch einwandfreies Trinkwasser ohne Legionellen zu liefern, kann es passieren, dass an verschiedenen Probeentnahmestellen erhöhte Legionellenzahlen festgestellt werden. Ein möglicher Grund dafür stellt zum Beispiel das Wassersparen durch einen oder eine Mieterin dar. Kommen die Nutzer/innen der Trinkwasseranlage ihren Pflichten zum regelmäßigen und vollständigen Wasserwechsel nicht nach, steht das Wasser zu lange in der Leitung. Die Folge sind dann beispielsweise Legionellen, die eine Gefahr für alle Nutzer/innen der Trinkwasseranlage darstellen.

Es ist deswegen wichtig, die Mieter/innen in die Pflicht zu nehmen und mindestens im Mietvertrag darüber zu informieren, dass sie bei längerer Abwesenheit die Absperreinrichtungen zur Kalt- und Warmwasserleitungen ihrer Wohnung zu schließen haben. Auf diese Weise hat die ungenutzte Wohnung keinen so großen Einfluss mehr auf die Wasserqualität in der Steigleitung.

Wer trägt die Kosten bei Legionellenbefall?

Die Kosten der Legionellenprüfung hat jeder Betreiber, Unternehmer oder Eigentümer selbst zu tragen. Handelt es sich um nicht gewerbliche oder nicht öffentlich vermietete Wohnungen, besteht ferner die Möglichkeit, die mit der Legionellenprüfung in Verbindung stehenden Kosten als Betriebskosten anteilig auf die Mieter umzulegen.

Kommt es in einer Wohnanlage zum Legionellenbefall, sind die Kosten für eine zweite Prüfung nicht umlagefähig und müssen dann vom Eigentümer zu 100 Prozent getragen werden. Auch die Kosten, die bei der Installation einer Entnahmestelle anfallen, sind nicht auf die Mieter umlegbar. Laut § 559 BGB kann dann jedoch eine Mieterhöhung stattfinden, da es sich um eine Modernisierungsmaßnahme der Wohnanlage handelt.

Was macht das Gesundheitsamt bei Legionellen?

Wird in einer Trinkwasserinstallation der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml erreicht, sind unverzüglich Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt vorzunehmen. Anschließend sind weitergehende Untersuchungen oder Nachuntersuchungen der betreffenden Trinkwasseranlage vorgesehen.

Ist Legionellose meldepflichtig?

Die Infektion mit Legionellen erfolgt ausschließlich durch Infektionsquellen in der Umwelt, was auch den Grund dafür darstellt, dass durch ein Labor bestätigte Diagnosen prinzipiell immer zu ergründen sind. Wichtig ist, dass der Infektionsweg aufgeklärt wird, um die Infektionsquelle zu beseitigen und weitere Krankheitsfälle zu verhindern. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist hingegen nicht zu befürchten.

Bei größeren Legionellose-Ausbrüchen (die jedoch verhältnismäßig selten vorkommen), kommt es für die zuständigen Gesundheitsämter zu großen Herausforderungen. Schon frühzeitig sollten deswegen ein Konsiliarlabor für Legionellen und andere externe Experten hinzugezogen werden.

FAQ

Das Thema Legionellen und die damit in Verbindung stehende Meldepflicht haben wir bereits umfassend beleuchtet. Doch wie schnell bemerkt man eigentlich selbst eine Legionellen-Erkrankung? Und was kann man tun, wenn ein Legionellenbefall festgestellt wurde? Diese und andere häufig gestellte Fragen beantworten wir in diesem Bereich.

Wie schnell merkt man eine Legionellen-Erkrankung?

In der Regel vergehen 2 bis 10 Tage nach Erstkontakt mit dem Erreger, nachdem sich die ersten Beschwerden der Legionärskrankheit zeigen. Beim Pontiac-Fieber sind es 5 Stunden bis etwa 3 Tage, durchschnittlich jedoch 1 bis 2 Tage. Im Falle beider Erkrankungen sind die Betroffenen nicht ansteckend.

Kann man trotz Legionellenbefall die Zähne putzen?

Wurde ein Legionellenbefall im Trinkwassersystem festgestellt, ist das Zähneputzen noch möglich. Das Waschen des Körpers stellt im Normalfall ebenfalls kein Problem dar, solange dabei kein feiner Nebel entsteht. Beim Duschen zum Beispiel werden die Keime ungehindert in der Luft verwirbelt und gelangen so in die Atemwege.

Was tun bei Duschverbot wegen Legionellen?

Nach einem positiven Legionellenbefund weist das Gesundheitsamt in einer E-Mail an die Hausverwaltung darauf hin, dass alle betroffenen Bewohner/innen über das Duschverbot zu informieren sind. Dieses muss gut sichtbar im Gebäude ausgehangen werden. Wird ein Duschverbot aufgrund von Legionellen verhängt, sollte man sich in jedem Fall daran halten. Durch die Trinkwassererwärmung und das damit in Verbindung stehende Vernebeln des Trinkwassers können sich die Erreger ausbreiten und Krankheiten hervorrufen.

FAZIT:

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die nicht im Trinkwasser vorkommen sollten. Deswegen sind regelmäßige Untersuchungen von Wasserversorgungsanlagen zu veranlassen, die ausschließlich von dafür qualifizierten Laboren vorgenommen werden dürfen. Kommt es zur Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes, muss dieser vom Trinkwasserlabor an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.

Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Krankheit Legionellen Pneumonie (auch Legionellose) ebenfalls meldepflichtig. Diese äußert sich häufig durch grippeähnliche Symptome, bis hin zu einer schweren Lungenentzündung. Dementsprechend ist das Thema Legionellenbefall sehr ernst zu nehmen und sollte so gut wie möglich verhindert werden. 

 

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Lisa Scholl

Wasserfilter-Expertin