LEGIONELLENFILTER
ZERTIFIKATE & TESTS

Alle Sanquell-Legionellenfilter sind getestet auf sicheren Rückhalt von Legionellen. 

Tests und Zertifikate stellen wir Ihnen folgend zur Verfügung.

WASSERFILTER: ZERTIFIKATE UND LANGZEITSTUDIEN.

EUROPAWEIT MARKTFÜHRENDE TECHNOLOGIE.

Biologisch und nachhaltig werden die Wasserfilter von carbonit in Deutschland produziert. Der patentierte Aktivkohle-Blockfilter wurde mehrfach auf Wirksamkeit geprüft.

Diese Gutachten bestätigen die Wirksamkeit der carbonit Filterpatronen:

DVGW Prüfzeichen für Wasserfiltergehäuse

Alle  Sanquell-Wasserfilter dürfen hinter einem Hausanschluss installiert werden, denn sie sind aus Materialien zusammengesetzt, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen, so dass bei Beachtung unserer Installationsanleitungen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Der Hausanschlußnehmer ist grundsätzlich – schon mit Rücksicht auf sein Eigentumsrecht – frei in der Wahl seiner Installationseinrichtungen und so auch der Wasseraufbereitungsgeräte. Er hat lediglich die Pflicht, eine Störung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage im Ganzen oder anderer Teilnehmer zu vermeiden (Verwaltungsgericht Freiburg, 12. Juni 1990, AZ: 6 K 195/89).
Diese Pflicht wird durch den Einbau von geeigneten Sicherungsmaßnahmen gegen Rückfließen auf jeden Fall erfüllt. Zu diesem Zweck sind gemäß DIN 1988 Teil 4 sowie DIN EN 1717 hinter dem Wasserzähler und vor der Anlage ein geeigneter Rückflußverhinderer einzubauen, der in Kombination mit Rohrbelüftern der Bauform C, D oder E den Wasserrückfluss verhindert. 

Für die Installation ist kein Prüfzeichen erforderlich. In Deutschland hat jeder Konsument das Recht, frei zu entscheiden, was in seinem Haushalt angeschlossen und betrieben wird, solange dadurch kein Schaden entsteht.

Die Zertifizierung von Produkten beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) ist keine Pflicht und keine Voraussetzung für die Erlaubnis zur Installation, sondern eine freiwillige Möglichkeit. Der DVGW ist kein öffentliches oder staatliches Organ, sondern ein privater Verein.

Weder ein Wasserversorgungsunternehmen noch ein Installationsunternehmen darf Wasseraufbereitungsanlagen allein deshalb ablehnen, weil sie kein Zeichen einer anerkannten Prüfstelle tragen.