Alle wichtigen Infos
Die Behörde ist zu informieren, sobald der technische Maßnahmenwert von 99 KBE/100 ml (technisch; im Sprachgebrauch weiterhin meist als 100 KBE/100 ml bezeichnet) überschritten wird.
Endständige Legionellenfilter halten die Erreger physisch zurück und wirken sofort ab Installation.
Thermische Desinfektion allein löst das Problem wegen Stagnation und Wiederverkeimung meist nicht dauerhaft.
Sterilfilter mit 0,2 µm Porengröße gelten laut DVGW-TWIN 1 als temporäre Überbrückung, nicht als Sanierung.
Der Legionellenfilter ersetzt weder die Gefährdungsanalyse noch die verpflichtenden Kontrolluntersuchungen nach den Sanierungsmaßnahmen.
Wann das Gesundheitsamt informiert werden muss und wie der Legionellenfilter greift
Die Schwelle ist eindeutig festgelegt. Erreicht oder überschreitet der Befund in einer Trinkwasserinstallation den technischen Maßnahmenwert von 99 KBE/100 ml (technisch; im Sprachgebrauch weiterhin meist als 100 KBE/100 ml bezeichnet), greift die Anzeigepflicht nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Der Betreiber muss die Meldung an das Gesundheitsamt bei Grenzwert-Überschreitung dann ohne schuldhaftes Zögern vornehmen. Ausgelöst wird sie in der Regel durch den Laborbefund einer Probennahme. Zwischen Befund und abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen liegen meist Wochen bis Monate. In dieser Phase klafft eine Schutzlücke, denn die Keime sind bereits im System. Der endständige Legionellenfilter schließt diese Lücke. Er sitzt direkt an Duschen, Wasserhähnen oder Badewanne und filtert die Bakterien aus dem Wasser, bevor es zur Entnahmestelle austritt. Während die Ursachenklärung und die Sanierungsmaßnahmen laufen, ist die Aerosolbildung an der behandelten Stelle abgesichert.
Warum Legionellen eine unterschätzte Gesundheitsgefahr sind
Legionellen sind Bakterien, die im warmen Wasser zwischen etwa 25 und 45 Grad Celsius ideale Vermehrungsbedingungen finden. Das Tückische daran: Das Wasser sieht sauber aus, schmeckt neutral und riecht unauffällig. Ein Legionellenbefall ist ohne Laboruntersuchung nicht erkennbar. Genau deshalb bleibt die Gefahr oft unbemerkt, bis Menschen erkranken, und dann kann der Verlauf schwer sein. Die gesundheitlichen Folgen begründen, warum der Gesetzgeber überhaupt Meldepflichten und behördliche Eingriffe vorsieht.
Legionärskrankheit und Pontiac-Fieber: die zwei Krankheitsbilder
Die Legionärskrankheit ist die schwere Form: eine bakterielle Lungenentzündung mit hohem Fieber, Husten und Atemnot, teils begleitet von Verwirrtheit. Sie kann ohne rechtzeitige Antibiotikagabe tödlich verlaufen, vor allem bei geschwächtem Immunsystem. Die Inkubationszeit liegt bei zwei bis zehn Tagen, weshalb der Zusammenhang mit der Trinkwasserinstallation oft nicht erkannt wird. Deutlich milder verläuft das Pontiac-Fieber. Es ähnelt einem grippalen Infekt mit Fieber sowie Kopf- und Gliederschmerzen, klingt aber meist innerhalb weniger Tage von selbst ab. Beide Erkrankungen werden vom selben Erreger ausgelöst, der Unterschied liegt im Krankheitsbild und in der Schwere des Verlaufs. Die Legionärskrankheit ist zudem nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.
Infektion über Aerosole beim Duschen
Die Erreger werden nicht über das Trinken aufgenommen. Wer kontaminiertes Wasser schluckt, erkrankt in aller Regel nicht. Gefährlich wird es, wenn das Wasser zu feinsten Tröpfchen zerstäubt, den sogenannten Aerosolen. Diese schwebefähigen Tröpfchen gelangen beim Einatmen tief in die Lunge und transportieren die Bakterien direkt an den Ort, an dem sie die Infektion auslösen. Beim Duschen entstehen solche Aerosole in großer Menge, ebenso an Wasserhähnen und beim Befüllen der Badewanne. Deshalb stehen genau diese Entnahmestellen im Zentrum jeder Schutzmaßnahme, wie sie etwa ein Legionellen-Filter für die Dusche gezielt absichert.
Diese Risikogruppen sind besonders gefährdet
Nicht jeder erkrankt gleich schwer. Zu den Risikogruppen zählen vor allem ältere Menschen, Raucher und chronisch Kranke sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem, etwa nach Operationen, unter Chemotherapie oder bei immunsuppressiver Behandlung. In Krankenhäusern, Pflege- und Rehaeinrichtungen treffen genau diese Menschen auf potenziell belastetes Wasser. Deshalb gilt dort ein besonders strenger Maßstab: Was für einen gesunden Erwachsenen glimpflich verliefe, kann für einen immungeschwächten Patienten lebensbedrohlich werden.
Rechtlicher Rahmen: Trinkwasserverordnung und Untersuchungspflicht
Die Trinkwasserverordnung zum Thema Legionellen bildet die rechtliche Grundlage für alle Pflichten rund um den Legionellenschutz. Untersuchungspflichtig sind Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, aus denen Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Eine Großanlage liegt vor, wenn der Trinkwassererwärmer mehr als 400 Liter fasst oder die Rohrleitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle mehr als drei Liter Inhalt hat. Bei öffentlicher Tätigkeit mit Wasserabgabe, etwa in Krankenhäusern oder Hotels, gilt eine jährliche Untersuchungspflicht, bei rein gewerblicher Tätigkeit wie in größeren Mietwohngebäuden ein Turnus von drei Jahren. Der technische Maßnahmenwert von 99 KBE/100 ml (technisch; im Sprachgebrauch weiterhin meist als 100 KBE/100 ml bezeichnet) markiert dabei jene Konzentration, bei deren Überschreitung Handlungsbedarf entsteht. Die Trinkwasserverordnung erfasst damit jede betroffene Gebäudewasserversorgungsanlage.
KBE-Wertstufen und die zugeordneten Handlungsfristen
Nicht jede Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts wird gleich behandelt. Die Trinkwasserverordnung und die Empfehlungen des Umweltbundesamtes stufen den Befund nach der Keimzahl ab. Je höher die Belastung, desto dringlicher und umfangreicher die Pflichten. Die folgende Übersicht ordnet die üblichen Wertstufen den daraus folgenden Handlungspflichten zu.
Wertstufe (KBE/100 ml) | Bewertung | Handlungspflicht und Frist |
|---|---|---|
unter 100 | kein Handlungsbedarf | Turnusuntersuchung fortführen, keine Meldung |
100 bis 999 | mittlere Kontamination | Meldung an das Gesundheitsamt, Gefährdungsanalyse, Nachuntersuchung; Maßnahmen zeitnah |
1.000 bis 9.999 | hohe Kontamination | umgehende Meldung, Ursachenklärung und Sanierungskonzept; weitergehende Untersuchung erforderlich |
über 10.000 | extrem hohe Kontamination | Sofortmaßnahmen unverzüglich, häufig Nutzungsverbot bis zur Absicherung der Entnahmestellen |
Ab der zweiten Stufe, also ab Erreichen des Maßnahmenwerts, ist die Meldung an das Gesundheitsamt Pflicht. Bei extrem hohen Werten kann die Behörde ein sofortiges Nutzungsverbot oder Duschverbot anordnen, bis wirksame Schutzmaßnahmen greifen. Ein endständiger Legionellenfilter kann in diesen Fällen die Nutzung wieder ermöglichen, weil er die Aerosole an der Entnahmestelle absichert.
Wann eine Meldung an das Gesundheitsamt Pflicht ist
Verantwortlich für die Meldung ist der Betreiber der Wasserversorgungsanlage, bei Mietobjekten also der Vermieter oder die Hausverwaltung, nicht der einzelne Mieter. Sobald das akkreditierte Trinkwasserlabor eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts feststellt, muss der Betreiber die Behörde unverzüglich informieren. In der Praxis übermitteln viele Labore auffällige Befunde parallel direkt an das Amt. Die Meldung entbindet nicht von den weiteren Pflichten, sie ist der Startpunkt und nicht der Abschluss. Wer die Anzeige unterlässt, riskiert ein Bußgeld und haftet für gesundheitliche Folgen. Auch die Gefährdungsanalyse mit ihrer Risikoabschätzung durch eine sachkundige Person nach DVGW-Regelwerk ist als Folgeschritt zwingend.
Der Ablauf mit dem Gesundheitsamt Schritt für Schritt
Von der Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts bis zur bestätigten Sanierung folgt der Prozess einer festen Logik. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf, und das Gesundheitsamt begleitet den Vorgang, ordnet Maßnahmen an und prüft deren Wirksamkeit. Wenn der Befund feststeht, hilft ein klarer Überblick, was bei Legionellen konkret zu tun ist. Keine Station darf übersprungen werden. Erst wenn Meldung, Analyse und Verbraucherinformation erfolgt sind, greifen die Sofortmaßnahmen, und erst nach der Sanierung schließen die Kontrolluntersuchungen den Vorgang formal ab.
Grenzwertüberschreitung feststellen: Das akkreditierte Trinkwasserlabor meldet einen Befund ab 100 KBE/100 ml.
Meldung an das Gesundheitsamt: Der Betreiber zeigt die Überschreitung unverzüglich an.
Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung: Eine sachkundige Person untersucht Ursachen und Schwachstellen der Trinkwasserinstallation.
Verbraucher informieren: Betroffene Bewohner werden über den Befund und mögliche Schutzhinweise informiert.
Sofortmaßnahme: Zur Überbrückung werden endständige Legionellenfilter an gefährdeten Entnahmestellen installiert.
Sanierung: Die baulichen und technischen Ursachen werden durch dauerhafte Sanierungsmaßnahmen behoben.
Nachbeprobung: Kontrolluntersuchungen belegen den Erfolg der Sanierung.
Gefährdungsanalyse und Ortsbesichtigung durch das Amt
Die Gefährdungsanalyse mit ihrer Risikoabschätzung ist das Herzstück der Ursachenklärung. Sie darf nur von einer nachweislich sachkundigen Person nach dem Regelwerk des DVGW erstellt werden, etwa nach VDI 6023 in Verbindung mit DVGW W 551. Untersucht werden die Trinkwassererwärmung, die Warmwassertemperaturen im gesamten System, das Zusammenspiel von Warmwasser und Kaltwasser, die Zirkulation, mögliche Stagnationsbereiche und tote Leitungsstränge sowie der bauliche und hygienische Zustand der Trinkwasserinstallation. Häufig verlangt das Gesundheitsamt zusätzlich eine Ortsbesichtigung oder führt sie selbst durch. Dabei werden die Probenahmestellen begutachtet, Temperaturen gemessen und die Plausibilität der Analyse geprüft. Aus den Ergebnissen leitet die sachkundige Person konkrete Sanierungsmaßnahmen ab. Ohne belastbare Gefährdungsanalyse akzeptiert die Behörde in der Regel kein Sanierungskonzept.
Warum heißes Wasser allein Legionellen nicht dauerhaft beseitigt
Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: einmal richtig heiß durchspülen, dann ist das Problem gelöst. So einfach ist es nicht, und es gibt gute Gründe, warum Hitze allein nicht schützt. Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 empfiehlt zwar, den Warmwasserspeicher auf über 60 Grad zu halten und die Zirkulation nicht unter 55 Grad fallen zu lassen. Das Kaltwasser sollte unter 25 Grad geführt werden. Die thermische Desinfektion, bei der das System kurzzeitig mit über 70 Grad heißem Wasser gespült wird, kann die Keimzahl kurzfristig drastisch senken. Auch eine chemische Desinfektion ist als ergänzendes Verfahren möglich. Doch die Temperaturmethode hat systematische Schwächen. Sie erreicht das Wasser nur dort, wo es tatsächlich zirkuliert und wo die geforderten Temperaturen ankommen. Genau daran scheitert sie in vielen realen Installationen, und deshalb bleibt der Schutz oft nur eine Momentaufnahme.
Stagnation und tote Leitungsstränge als Schwachstellen
Legionellen lieben stehendes Wasser. Überall dort, wo Wasser lange steht und langsam auf die kritische Wohlfühltemperatur abkühlt, vermehren sich die Keime ungestört. Selten genutzte Gästebäder, stillgelegte Zapfstellen und nicht zurückgebaute Leitungsabschnitte, die sogenannten Totstränge, sind die klassischen Problemzonen. Wer Stagnation vermeiden will, muss diese Bereiche gezielt spülen oder zurückbauen. Das heiße Warmwasser aus der thermischen Desinfektion erreicht sie gar nicht erst, weil dort kaum Durchfluss herrscht. Der Totstrang bleibt kalt, das Reservoir an Bakterien überlebt und besiedelt nach der Spülung das System erneut. Wer diese hydraulischen Schwachstellen nicht baulich beseitigt, bekämpft nur die Symptome.
Wiederverkeimung nach der thermischen Desinfektion
Auch wenn die thermische Desinfektion die Keimzahl kurzfristig senkt, steigt sie oft innerhalb weniger Wochen wieder an. Die Ursachen sind nicht beseitigt, Biofilme an den Rohrinnenwänden überdauern und setzen erneut Bakterien frei. Diese Wiederverkeimung macht regelmäßige Wiederholungen der Spülung nötig, die viel Energie kosten und den Grundfehler nicht beheben. Für die Menschen an der Dusche bedeutet das: Zwischen den Spülungen kann die Aerosolexposition jederzeit wieder ansteigen.
Endständige Legionellenfilter als verlässliche Schutzbarriere
Der entscheidende Vorteil endständiger Legionellenfilter liegt in ihrer Wirkweise. Sie bekämpfen nicht die Keime im gesamten Netz, sondern sichern genau den Punkt ab, an dem die Gefahr entsteht, nämlich die Entnahmestelle. Ein Legionellenfilter wird direkt auf den Duschschlauch, den Wasserhahn oder den Badewannenauslauf montiert und hält die Erreger physisch zurück, bevor das Wasser als Aerosol austritt. Anders als bei Temperaturmaßnahmen spielen Stagnation, Totstränge oder Wiederverkeimung im Leitungsnetz keine Rolle mehr für den Schutz an dieser Stelle. Was aus dem Filter kommt, ist von Bakterien befreit, unabhängig davon, wie stark das dahinterliegende System betroffen ist. Der Schutz wirkt ab der Installation, ohne Vorlaufzeit und ohne dass erst die gesamte Anlage saniert sein muss. Für hygienesensible Bereiche und für die schnelle Wiederherstellung der Duschnutzung ist das die praktikabelste Sofortlösung.
Die zwei Filtertypen: Aktivkohlefilter und Sterilfilter
Beim endständigen Wasserschutz kommen zwei unterschiedliche Filtertypen zum Einsatz, die grundverschiedene Aufgaben erfüllen. Der eine verbessert die allgemeine Wasserqualität und dient dem Komfort, der andere bildet die eigentliche physische Barriere gegen die Erreger und ist damit für den Gesundheitsschutz entscheidend.
Aktivkohlefilter reduziert Schadstoffe, Chlor und Gerüche
Sterilfilter (Membranfilter) bildet die eigentliche mikrobiologische Barriere gegen Legionellen
Aktivkohlefilter: Funktion und Grenzen
Der Aktivkohlefilter arbeitet nach dem Prinzip der Adsorption: Schadstoffe lagern sich an der riesigen inneren Oberfläche der Aktivkohle an. Er verbessert Geschmack und Geruch, bindet Chlor, Pestizidrückstände und organische Verbindungen. Gegen die Erreger ist der Aktivkohlefilter allein jedoch keine zuverlässige Barriere. Seine Poren sind zu grob, um Bakterien sicher zurückzuhalten. Im ungünstigsten Fall kann feuchte Aktivkohle sogar selbst zur Brutstätte für Keime werden, wenn Standzeiten überschritten werden.
Sterilfilter mit 0,2 µm Porengröße und ASTM F838
Der Sterilfilter ist die eigentliche Legionellenbarriere. Er arbeitet mit einer Membran, deren Poren kleiner 0,2 µm (Mikrometer) groß sind. Die Erreger messen etwa 0,5–0,8 µm in der Breite und 2–5 µm in der Länge; Filamentformen können bis 20 µm erreichen und werden dadurch rein mechanisch zurückgehalten, ganz ohne Chemie oder Temperatur. Das Wasser passiert die Membran, die Bakterien nicht. Damit das Gesundheitsamt einen Legionellenfilter als wirksame Barriere anerkennt, muss dessen bakterielle Rückhaltung belegt sein. Der maßgebliche Prüfstandard ist die ASTM F838, ein international anerkanntes Verfahren, das die Rückhaltung von Bakterien durch die Membran nachweist. Ein Sterilfilter mit dokumentierter Prüfung nach ASTM F838 und passendem Datenblatt erfüllt die Anforderungen, die eine Behörde an eine Sofortmaßnahme stellt. Ohne diesen Nachweis fehlt die Grundlage für die Akzeptanz durch das Amt.
Sichere Legionellenfilter im Sofortversand
Safety Premium
Der größere Duschkopf bietet ein höheres Filtervolumen und ist auf eine intensivere Nutzung ausgelegt. Durch die größere Filterfläche kann das Wasser gleichmäßig verteilt werden, was insbesondere bei regelmäßigem Duschen als angenehm empfunden wird.

Safety Chrom
Diese Variante ist dezent gestaltet und für den täglichen Einsatz konzipiert. Der Filter ist direkt im Duschkopf integriert und lässt sich ohne Werkzeug montieren. Er eignet sich für Haushalte, die eine unauffällige und komfortable Lösung suchen.
LONGLIFE
Diese Lösung wird zwischen Wasseranschluss und Duschschlauch installiert. Sie eignet sich auch für Regenduschen oder Badewannen und bietet eine flexible Anwendungsmöglichkeit, unabhängig vom verwendeten Duschkopf.
Standzeiten, Wechselintervalle und Dokumentation
Ein Sterilfilter wirkt nicht unbegrenzt. Die Membran setzt sich mit der Zeit zu, und mit steigendem Filtratvolumen sinkt die Durchflussleistung. Übliche Wechselintervalle für endständige Legionellenfilter liegen je nach Bauart und Wasserqualität zwischen einem und sechs Monaten. Der genaue Wert steht im Datenblatt des Herstellers und ist verbindlich einzuhalten. Für die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt ist die lückenlose Dokumentation entscheidend. Halten Sie fest, welcher Filtertyp an welcher Entnahmestelle installiert wurde, wann die Montage erfolgte und wann jeder Wechsel stattfand.
Ein überzogenes Wechselintervall gilt als Schutzlücke. Deshalb ist ein festes Wechselschema oder ein Abo-Modell für Ersatzfilter praktikabler als das manuelle Nachhalten.
Legionellenfilter und Gesundheitsamt: Sofortmaßnahme oder Sanierung?
Hier liegt die wichtigste Abgrenzung. Ein endständiger Legionellenfilter ist eine temporäre Überbrückung und keine dauerhafte Sanierung. Das DVGW-Regelwerk, insbesondere die technische Mitteilung DVGW-TWIN Nr. 1, ordnet endständige Sterilfilter ausdrücklich als vorübergehende Schutzmaßnahme vor und während der Sanierung ein. Für die Anerkennung als Sofortmaßnahme erwartet die Behörde die im Abschnitt zu den Filtertypen erläuterten Nachweise sowie die Angabe, an welchen Entnahmestellen die Filter sitzen. Was bei einem Legionellenbefall jetzt wirklich zählt, ist die richtige Reihenfolge aus Sofortschutz und dauerhafter Sanierung.
Spezialisierte Anbieter erleichtern diesen Schritt beim Thema Legionellenfilter und Gesundheitsamt erheblich. Sanquell etwa liefert endständige Legionellenfilter für Duschen, Wasserhähne und Badewanne zusammen mit den passenden Datenblättern und den Unterlagen, die die Behörde verlangt. Statt sich die Nachweise mühsam zusammenzusuchen, erhalten Betreiber ein fertiges Paket, das die behördliche Dokumentation abdeckt. Wichtig bleibt: So sinnvoll der Legionellenfilter als Sofortschutz ist, er ersetzt weder die Gefährdungsanalyse noch die abschließenden Kontrolluntersuchungen nach der Sanierung.
Ab wann wieder geduscht werden darf
Bei sehr hohen Belastungen und einem angeordneten Duschverbot stellt sich die Frage, wann die Entnahmestellen wieder freigegeben werden. Ein korrekt installierter Sterilfilter kann die Nutzung an der betroffenen Stelle in der Regel wieder ermöglichen. Die endgültige Aufhebung eines Nutzungsverbots trifft jedoch das Gesundheitsamt, und zwar erst dann, wenn erfolgreiche Kontrolluntersuchungen belegen, dass die Belastung wieder unter dem technischen Maßnahmenwert liegt. Der Legionellenfilter überbrückt, die Freigabe entscheidet die Behörde.
Kosten und Kostentragung zwischen Mieter und Vermieter
Die Kosten für endständige Legionellenfilter sind überschaubar, verteilen sich aber auf Anschaffung und laufenden Betrieb. Für die Zuordnung gilt der Grundsatz: Die Beseitigung von Mängeln und die Herstellung eines sicheren Zustands ist Sache des Vermieters als Betreiber der Anlage. Er trägt die Untersuchung, die Gefährdungsanalyse, die Sanierungsmaßnahmen und in aller Regel auch die Sofortmaßnahme. Die folgende Übersicht stellt die einzelnen Positionen mit ihrem Kostenrahmen, dem Intervall und dem jeweiligen Kostenträger gegenüber.
Position | Kostenrahmen | Intervall | Kostenträger |
|---|---|---|---|
Komplettset (einmalig) | ca. 100 bis 150 Euro pro Stelle | einmalig | Vermieter |
Sterilfilterpatrone | ca. 40 bis 90 Euro | bis 6 Monate | Vermieter |
Montage | je nach Aufwand | einmalig | Vermieter |
Legionellenuntersuchung | gebäudeabhängig | 1 bis 3 Jahre | Vermieter (umlagefähig) |
Die Kosten der turnusmäßigen Untersuchungspflicht darf der Vermieter als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Kosten für Sanierungsmaßnahmen und Sofortmaßnahme infolge eines Legionellenbefalls sind dagegen nicht umlagefähig, weil sie der Mängelbeseitigung dienen. Wer als Mieter im Fall von Legionellen wissen will, was zu tun ist, kann die Kosten für einen selbst beschafften Legionellenfilter unter Umständen als Aufwendungsersatz geltend machen. Die Abstimmung mit dem Vermieter ist hier aber der bessere Weg.
Was Betroffene sofort tun können
Steht ein Legionellenbefall fest, zählt schnelles, besonnenes Handeln. Als Bewohner müssen Sie nicht warten, bis die Sanierung abgeschlossen ist. Der wirksamste Sofortschutz ist der endständige Sterilfilter an Duschen und Wasserhähnen, den Sie an den genutzten Entnahmestellen montieren. Solange kein Legionellenfilter installiert ist, senken Sie die Aerosolexposition: Duschen Sie kürzer und mit möglichst geringer Verwirbelung, lüften Sie das Bad gut. Zum Trinken und Zähneputzen bleibt das Wasser in der Regel unproblematisch. Informieren Sie parallel unbedingt Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung, damit die offiziellen Schritte anlaufen. Gehören Sie oder Angehörige zu den Risikogruppen, sollten Sie beim Auftreten von Fieber und Husten den Arzt gezielt auf die mögliche Legionellenexposition hinweisen.
Safety Premium
Der größere Duschkopf bietet ein höheres Filtervolumen und ist auf eine intensivere Nutzung ausgelegt. Durch die größere Filterfläche kann das Wasser gleichmäßig verteilt werden, was insbesondere bei regelmäßigem Duschen als angenehm empfunden wird.

Safety Chrom
Diese Variante ist dezent gestaltet und für den täglichen Einsatz konzipiert. Der Filter ist direkt im Duschkopf integriert und lässt sich ohne Werkzeug montieren. Er eignet sich für Haushalte, die eine unauffällige und komfortable Lösung suchen.
LONGLIFE
Diese Lösung wird zwischen Wasseranschluss und Duschschlauch installiert. Sie eignet sich auch für Regenduschen oder Badewannen und bietet eine flexible Anwendungsmöglichkeit, unabhängig vom verwendeten Duschkopf.
Checkliste für die Kommunikation mit dem Gesundheitsamt
Wenn Sie mit dem Gesundheitsamt in Kontakt treten, beschleunigt eine geordnete Aktenlage den gesamten Vorgang. Halten Sie diese Unterlagen bereit:
Laborbefund des akkreditierten Trinkwasserlabors mit dem konkreten KBE-Wert aus der Probennahme
Gefährdungsanalyse der sachkundigen Person inklusive abgeleiteter Sanierungsmaßnahmen
Datenblätter der Legionellenfilter mit Porengröße und Nachweis nach ASTM F838 > Link
Installations- und Wechselnachweise je Entnahmestelle mit Datum
Sanierungskonzept mit geplantem Zeitrahmen
Häufige Fragen zu Legionellenfilter und Gesundheitsamt
Erkennt das Gesundheitsamt Sterilfilter als offizielle Sanierung an?
Endständige Sterilfilter gelten als temporäre Sofortmaßnahme, die die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen in der Trinkwasserinstallation nicht ersetzt.
Innerhalb welcher Frist muss ein Legionellenfilter installiert werden?
Eine starre Frist gibt es nicht, die Dringlichkeit hängt von der Belastungshöhe ab. Bei sehr hohen Werten oder einem angeordneten Nutzungsverbot verlangt das Gesundheitsamt eine unverzügliche Absicherung, also innerhalb weniger Tage. Je schneller der Legionellenfilter installiert ist, desto eher lässt sich die Nutzung wieder freigeben.
Muss der Filtereinsatz gemeldet werden?
Der Einsatz endständiger Legionellenfilter ist Teil der Maßnahmen, die Sie im Rahmen der Meldung an das Gesundheitsamt darlegen. Melden Sie die getroffene Sofortmaßnahme in der ohnehin erforderlichen Kommunikation und dokumentieren Sie Installation und Wechsel.
Ersetzt der Filter die Nachbeprobung?
Nein. Die Kontrolluntersuchungen nach der Sanierung bleiben verpflichtend und sind der einzige Beleg dafür, dass die Belastung wieder unter dem technischen Maßnahmenwert liegt.
Quellen
RKI – Legionellose: Sicherung der hygienischen Qualität von Trinkwasserinstallationen durch die Trinkwasserverordnung
RKI – Leitfaden für Gesundheitsämter zur Bearbeitung von Legionellose-Fällen
DVGW – Temporärer Einsatz endständiger Filter (TWIN 1/2025)
DVGW – Wasseraufbereitung in der Trinkwasserinstallation
RKI – Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger

