SENDUNGSVERFOLGUNG
Sendungsverlust melden
ANGEBLICH ZUGESTELLT?
Schauen Sie in der DHL Sendungsverfolgung bitte nach, an wen das Paket ausgehändigt wurde.
In dem Feld „Zugestellt an“ wird Ihnen der Empfänger angezeigt:
- – Empfänger: Der auf der Sendung angegebene Empfänger,
ein Familienangehöriger, ein Nachbar oder eine sonstige Person - – Briefkasten: Die Sendung wurde direkt in Ihrem Briefkasten hinterlegt.
AUF DEM WEG ZU IHNEN VERLOREN?
PAKET IST BESCHÄDIGT
Damit eventuelle Schadensersatzansprüche nicht verloren gehen, muss die Beschädigung des Paketes nach § 438 Handelsgesetzbuch dem Frachtführer, innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt gemeldet und schriftlich dokumentiert werden.
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie als Empfänger die beschädigte Sendung unmittelbar nach Auslieferung bei der Zustellorganisation melden und zur Begutachtung vorlegen. Dies ist abhängig vom jeweiligen Empfangsland, z.B. in der Filiale, bei dem Zusteller, telefonisch oder über ein Onlineverfahren möglich.
Bitte beachten Sie, dass dies in der Regel sehr kurzfristig nach Erhalt der Sendung erfolgen muss, weil ansonsten etwaige Ersatzansprüche verstreichen können.
Sobald die Schadensmeldung vorliegt, prüfen wir und DHL die Ersatzleistung.