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Was regelt die Trinkwasser-Verordnung genau?
Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist ein zentrales Instrument in Deutschland, das die Qualität des Trinkwassers sicherstellen soll. Sie enthält detaillierte Schutzvorschriften und Anforderungen an die Gewinnung, Aufbereitung, Verteilung und Überwachung von Trinkwasser. Eines der wichtigen Aspekte, die von der Verordnung geregelt werden, betrifft den Schutz vor Legionellen.
Die Trinkwasserverordnung legt beispielsweise fest, welche Parameter das Trinkwasser erfüllen muss, um als hygienisch einwandfrei zu gelten. Dazu gehören mikrobiologische, chemische und physikalische Anforderungen. Insbesondere gibt die Verordnung Richtwerte für bestimmte Stoffe vor, die im Trinkwasser enthalten sein dürfen, sowie Grenzwerte für Mikroorganismen wie Legionellen.
Was sind die Ziele der Verordnung?
Ähnlich wie hexagonales Wasser soll auch unser reguläres Trinkwasser frei von Schadstoffen sein. Daher ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in erster Linie für die Gesundheit der Verbraucher erforderlich. Die Hauptziele der Verordnung sind daher folgende:
Gesundheitsschutz: Das oberste Ziel der Verordnung ist der Schutz der Gesundheit der Verbraucher. Sauberes Trinkwasser ist essenziell für die menschliche Gesundheit und die Verordnung stellt sicher, dass unser Trinkwasser den strengen hygienischen Anforderungen entspricht.
Prävention von Krankheiten: Besonders im Fokus steht die Prävention von Krankheiten, die durch verunreinigtes Trinkwasser verursacht werden können. Legionellen beispielsweise sind Bakterien, die in Wasserleitungen wachsen können und schwere Lungenentzündungen (Legionellose) verursachen können. Um dies zu verhindern, legt die Trinkwasserverordnung bestimmte Grenzwerte fest.
Sicherstellung der Trinkwasserqualität: Die Verordnung trägt auch dazu bei, die Qualität des Trinkwassers von der Quelle bis zum Verbraucher zu sichern. Dies umfasst die Überwachung der Trinkwasseranlagen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung von Verunreinigungen.
Seit wann gilt die aktuelle Trinkwasser-Verordnung?
Die aktuelle Trinkwasserverordnung trat am 1. November 2011 in Kraft. Sie ersetzte die vorherige Verordnung von 2001 und wurde seither mehrfach novelliert, um den sich ändernden Anforderungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen gerecht zu werden. Am 24. Juni 2023 wurde die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung eingeführt, um die Anforderungen der EU-Richtlinie 2020/2184 zu erfüllen. Diese neue Verordnung ersetzt die bisherige Trinkwasserverordnung und zielt darauf ab, die Qualität des Trinkwassers weiter zu verbessern.
Die Verordnung legt nicht nur Richtwerte und Grenzwerte fest, sondern auch Verantwortlichkeiten für die Überwachung und Umsetzung der Vorschriften. Dabei müssen sowohl Wasserversorger als auch Betreiber von Trinkwasser-Installationen sicherstellen, dass die Bestimmungen der Verordnung eingehalten werden, um die Trinkwasserqualität und somit die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Um die Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten, wurden beispielsweise die Liste der Qualitätsparameter aktualisiert und ein Risikobewertungs- und -managementprozess entlang der gesamten Wasserversorgungskette eingeführt. Ein wichtiger Schwerpunkt der Neufassung liegt auch auf den Informationspflichten der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen gegenüber der Öffentlichkeit. Zusätzlich wurden einheitliche hygienische Anforderungen an Materialien und Werkstoffe festgelegt, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen.
Was steht in der Trinkwasser-Verordnung bezüglich Legionellen?
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beinhaltet spezifische Vorschriften zur Überwachung mobiler Wasserversorgungsanlagen, Gebäudewasserversorgungsanlagen und zeitweiliger Wasserversorgungsanlagen, die eine Trinkwassererwärmungsanlage einer bestimmten Größe enthalten – insbesondere solche Bestimmungen, die darauf abzielen, das Risiko einer Legionellenkontamination im Trinkwasser zu minimieren.
Diese Untersuchungspflichten sind von großer Bedeutung, da Legionellen schwere Atemwegserkrankungen wie die Legionärskrankheit (Legionella pneumophila) oder das Pontiac-Fieber verursachen können, besonders bei Personen mit geschwächtem Immunsystem oder Vorerkrankungen.
Gemäß der Trinkwasserverordnung sind Betreiber von Trinkwasser-Installationen dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Legionellenprävention und -kontrolle zu ergreifen. Dazu gehören jährliche Untersuchungen, regelmäßige Inspektionen und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen, um die Legionellenkonzentration in den Trinkwasseranlagen niedrig zu halten. Wenn Trinkwasser ausschließlich im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, beispielsweise in größeren Wohngebäuden, gilt für die Betreiber eine routinemäßige Untersuchungspflicht von drei Jahren.
Die Verordnung legt außerdem fest, dass Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung und -verteilung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchführen müssen, um das Wachstum und die Verbreitung von Legionellen zu verhindern. Dazu gehören beispielsweise die Einstellung der Wassertemperatur auf bestimmte Werte, regelmäßige Spülungen und die Verwendung von Materialien, die Legionellenwachstum hemmen.
Gibt es Grenzwerte für Legionellen im Trinkwasser?
Ja, die Trinkwasserverordnung legt klare Grenzwerte für Legionellen im Trinkwasser fest, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Gemäß der aktuellen Verordnung dürfen Legionellen im Trinkwasser den Grenzwert von 100 koloniebildenden Einheiten pro 100 Milliliter (KBE/100 ml) nicht überschreiten. Dieser Grenzwert wurde eingeführt, um das Risiko einer Legionelleninfektion zu minimieren, da eine erhöhte Konzentration dieser Bakterien im Trinkwasser ein potenzielles Gesundheitsrisiko darstellt.
Allerdings ist die zulässige Legionellen-Anzahl in Trinkwasser-Installationen von verschiedenen Faktoren abhängig. Neben der tatsächlichen Anzahl der Legionellen beeinflussen auch die Pathogenität der vorhandenen Stämme, das Vorhandensein von Amöben und die Empfindlichkeit der betroffenen Personen das Infektionsrisiko erheblich. Generell sollten daher möglichst niedrige Belastungen angestrebt werden.
Bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 ml für Legionellen muss das Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden. Empfohlen wird, die systematische Untersuchung von Wasserversorgungsanlagen auf Legionellen gemäß den Richtlinien des Umweltbundesamtes durchzuführen.
Im Rahmen einer Gefährdungsanalyse sind weitere Untersuchungen erforderlich, wenn eine Belastung zwischen 100 und 1000 KBE/100 ml festgestellt wird. Bei Konzentrationen über 1000 KBE/100 ml sind Sanierungsmaßnahmen gemäß den Richtlinien des DVGW erforderlich. Ab einem „Gefahrenwert“ von über 10.000 KBE/100 ml müssen zusätzliche Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden, wie beispielsweise ein Duschverbot oder der Einsatz von endständigen Filtern.
Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird durch regelmäßige Probenahmen und Untersuchungen des Trinkwassers überwacht. Wasserversorger und Betreiber von Trinkwasseranlagen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Legionellenkonzentration im Trinkwasser innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Im Falle einer Überschreitung müssen sofortige Maßnahmen ergriffen werden, um die Kontamination zu beseitigen und die Trinkwasserqualität wiederherzustellen.
Verantwortlichkeiten im Rahmen der Trinkwasser-Verordnung
Die deutsche Trinkwasserverordnung besteht aus sieben Abschnitten und enthält verschiedene Bestimmungen, darunter Grenzwerte für verschiedene Parameter wie Blei, Kupfer, Nitrat und coliforme Bakterien, um sicherzustellen, dass das Trinkwasser für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Darüber hinaus legt die Trinkwasserverordnung klare Verantwortlichkeiten fest, um sicherzustellen, dass die Trinkwasserqualität in Deutschland den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Diese Verantwortlichkeiten betreffen verschiedene Parteien, darunter Vermieter, Eigenheimbesitzer und Wasserversorger.
Warum ist eine Legionellen-Untersuchung wichtig?
Durch Legionellen im Trinkwasser können beim Menschen Krankheiten auftreten, wie die nicht harmlose Legionärskrankheit, auch Legionellose genannt. Typische Symptome sind unter anderem hohes Fieber und Schüttelfrost oder eine schwere Lungenentzündung. Bei Menschen, deren Immunsystem geschwächt ist oder die an einer chronischen Erkrankung leiden, hat Legionellose oft einen tödlichen Ausgang. Durch eine Legionellenprüfung kann man sich vor dieser Erkrankung schützen.
Wann muss eine Legionellenprüfung durchgeführt werden?
Eine regelmäßige Legionellenprüfung wird vom Gesetzgeber bei Großanlagen angeordnet. Unter bestimmten Bedingungen ist sie jedoch auch für Vermieter Pflicht. Befinden sich im Privathaushalt Babys und Kleinkinder, sollten Legionellenprüfung ebenfalls häufiger veranlasst werden.
Allgemein empfehlen Experten einen Wassertest auf Legionellen für Privathaushalte. Alles, was man zu diesen Tests wissen muss, beantworten wir im Folgenden.
Pflichten für Vermieter
Vermieter und Betreiber von Trinkwasser-Installationen sind verpflichtet, regelmäßige Untersuchungen durchzuführen, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen und bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes entsprechende Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Zu den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für Vermieter gehört unter anderem, die Trinkwasser-Installationen in ihren Mietobjekten regelmäßig zu überprüfen und instand zu halten. Dies umfasst die Durchführung von Legionellenuntersuchungen und die Einhaltung der Grenzwerte gemäß der Verordnung. Darüber hinaus sind Vermieter dazu angehalten, ihre Mieter über potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Trinkwasserqualität zu informieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität zu ergreifen.
Die Legionellenprüfung der Wasserversorgungsanlage ist eine besonders wichtige Maßnahme, um Verunreinigungen im Trinkwasser zu verhindern. Eine Ortsbesichtigung und eine Prüfung der Einhaltung allgemein anerkannter Regeln der Technik sind Teil dieser Untersuchung. Zudem ist die Erstellung einer Gefährdungsanalyse notwendig, und die erforderlichen Maßnahmen müssen durchgeführt werden, um die Gesundheit der Verbraucher gemäß den gängigen technischen Standards zu schützen.
So müssen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung alle drei Jahre auf Legionellen geprüft werden, während Kleinanlagen diese Prüfung alle fünf Jahre durchführen können. Die Kosten für einen solchen Legionellentest für Vermieter liegen in der Regel zwischen 100 und 230 Euro und können gegebenenfalls auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies zuvor im Mietvertrag vereinbart wurde.
Pflichten für Eigenheimbesitzer
Grundsätzlich sind Ein- und Zweifamilienhäuser von der Untersuchungspflicht befreit, da das Risiko für eine beeinträchtigte Trinkwasserqualität in solchen Gebäuden in der Regel deutlich geringer ist. Dennoch gelten die Regelungen der Trinkwasserverordnung für alle Orte, an denen Wasser genutzt wird. Daher ist es auch für Eigenheimbesitzer entscheidend, in ihrem Haushalt – unabhängig von der Hausgröße – auf die Qualität des Wassers zu achten und diese gegebenenfalls überprüfen zu lassen.
So sollten Entnahmestellen, die selten genutzt werden, regelmäßig für einige Minuten geöffnet werden, um stehendes Wasser abzulassen. Zudem sollten Eigentümer die Trinkwassertemperatur am Speicher (Trinkwassererwärmer) nicht unter 55 Grad Celsius eingestellt werden, um Energie zu sparen, da niedrigere Temperaturen das Wachstum von Bakterien wie Legionellen begünstigen könnten.
Rolle der Wasserversorger
Schlussendlich spielen auch die Wasserversorger eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung. Sie sind verantwortlich für die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies umfasst die Überwachung der Wasserqualität an verschiedenen Punkten im Versorgungsnetz sowie die Durchführung von regelmäßigen Analysen und Tests.
Wasserversorger müssen sicherstellen, dass das Trinkwasser frei von Verunreinigungen ist und den festgelegten Richtwerten und Grenzwerten entspricht. Im Falle einer Kontamination oder Überschreitung der Grenzwerte sind sie dazu verpflichtet, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um die Trinkwasserqualität wiederherzustellen und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.
Insgesamt tragen Vermieter, Eigenheimbesitzer und Wasserversorger gemeinsam dazu bei, die Trinkwasserversorgung in Deutschland sicherzustellen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, indem sie die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung einhalten und die Trinkwasserqualität kontinuierlich überwachen und verbessern.
Wer muss eine Legionellenprüfung veranlassen?
Bereits seit dem 1. November 2011 gelten spezielle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung. Diese verpflichten alle Verantwortlichen, wie Unternehmer und sonstige Inhaber dazu, das Trinkwasser regelmäßig unter anderem auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Verantwortlich gemäß § 14 Absatz 3 TrinkwV sind alle UsI (Unternehmer und sonstige Inhaber), wie beispielsweise Hauseigentümer, Eigentümergemeinschaften, Vermieter, Hausverwaltungen im Auftrag der Eigentümer und Betreiber von Wasseranlagen wie Bäderbetriebe. Sie sind für die Qualität des abgegebenen Wassers verantwortlich.
Die Verantwortung für das Trinkwasser liegt ab dem Übergabepunkt des Wasserversorgungsunternehmens, normalerweise dem Wasserzähler, beim Eigentümer der Trinkwasser-Installation. Dies bedeutet, dass die Reinheit des Trinkwassers ab diesem Punkt in der Verantwortung des Eigentümers oder Betreibers der hausinternen Anlage liegt.
Wann ist eine Trinkwasseranalyse Pflicht?
Betroffen von der Untersuchungspflicht sind insbesondere Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die einen Wasserspeicher oder -boiler mit mehr als 400 Litern Wasserspeichervermögen oder einen Rohrleitungsinhalt von mehr als 3 Litern zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der entferntesten Entnahmestelle haben. Somit gelten die Pflichten zur Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser für nahezu alle Mehrfamilienhäuser.
Ein- und Zweifamilienhäuser hingegen gelten gemäß der Trinkwasserverordnung nicht als Großanlagen – unabhängig davon, wie groß diese tatsächlich sind. Dennoch müssen alle Verantwortlichen sicherstellen, dass nur Trinkwasser bereitgestellt wird, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.
Eine Trinkwasseranalyse ist auch dann Pflicht, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Verunreinigung des Trinkwassers gibt. Gemäß der Trinkwasserverordnung sind beispielsweise regelmäßige Untersuchungen auf mikrobiologische Parameter wie Coliforme Bakterien, Escherichia coli und Legionellen erforderlich.
Darüber hinaus können auch lokale Gesundheitsbehörden oder Wasserversorger im Falle von Bedenken bezüglich der Trinkwasserqualität die Durchführung von Analysen anordnen. Auch bei Neuinstallationen oder größeren Umbauten von Trinkwasseranlagen kann eine Trinkwasseranalyse zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erforderlich sein. Hierfür müssen geeignete Entnahmestellen für Legionellenprüfungen eingerichtet werden.
Wer trägt die Kosten einer Trinkwasseruntersuchung?
Die Kosten einer Trinkwasseruntersuchung werden in der Regel vom Auftraggeber getragen, das bedeutet von der Person oder Institution, die die Untersuchung veranlasst. Eigenheimbesitzer sind ebenfalls für die Kosten der Trinkwasseruntersuchungen in ihren eigenen Immobilien verantwortlich. Die Kosten für eine Legionellenprüfung können je nach Umfang der Untersuchung und dem beauftragten Labor variieren.
Handelt es sich um eine Legionellenprüfung, die vom Vermieter durchgeführt wird, so sind die Kosten für die Untersuchung des Trinkwassers grundsätzlich umlagefähig auf die Mieter. Dies geschieht im Rahmen der Überprüfung der Betriebssicherheit von Heizungs- und Warmwasseranlagen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Kosten unter der Rubrik „Sonstige Betriebskosten“ gemäß § 2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung zu veranschlagen. Allerdings müssen diese Kosten regelmäßig entstehen, um auf die Mieter umgelegt werden zu können. Dies bedeutet, dass auch Untersuchungen, die alle drei Jahre durchgeführt werden müssen, darunter fallen.
Allerdings sind die einmaligen Kosten für Nachuntersuchungen nach einem positiven Legionellenbefund nicht umlagefähig. Ebenso wenig können die Kosten für die Feststellung einer möglichen Bleibelastung oder für die erforderlichen Aufzeichnungen, Mitteilungen und Sanierungsmaßnahmen auf die Mieter umgelegt werden. Dies liegt daran, dass diese Kosten nicht dazu dienen, den ordnungsgemäßen Betrieb aufrechtzuerhalten, sondern um bereits aufgetretene Störungen zu beheben.
FAZIT:
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beinhaltet alle wichtigen Maßnahmen und Verantwortlichkeiten im Umgang mit Legionellen und anderen potenziellen Verunreinigungen im Trinkwasser. Von der regelmäßigen Überwachung und Untersuchung bis hin zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen bei Bedarf – der Schutz der Gesundheit der Verbraucher steht hier im Mittelpunkt.
Nur, wenn die Vorgaben, Richtwerte und Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden, kann eine Kontamination des Trinkwassers mit Legionellen weitestgehend eingedämmt und die Gesundheit der Bewohner geschützt werden.