Sind Legionellen-prüfungen vorgeschrieben?
Die Trinkwasserverordnung sieht vor, dass Betreiber (ehemals „Unternehmer und sonstige Inhaber“) einer Trinkwasseranlage unter folgenden Bedingungen in der Untersuchungspflicht stehen:
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Trinkwasserinstallation stellt Trinkwasser für öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen zur Verfügung. Beispiele dafür sind zum Beispiel Kindergärten, Schulen und Mietwohnungen.
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Trinkwasserinstallation enthält eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung
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in der Anlage befinden sich Duschen oder andere Einrichtungen, die eine Vernebelung des Trinkwassers herbeiführen
Diese Regelungen machen deutlich, dass für die meisten Hauseigentümer und -eigentümergemeinschaften eine Überprüfungspflicht auf Legionellen besteht.
Gut zu wissen: Gültig sind sie für Trinkwasser bereits seit dem Jahr 2011. Darauf folgten verschiedene Änderungen bezüglich der Informations- und Untersuchungspflichten (§ 31) und der Anzeigepflicht (§ 54).
Wer muss Wasser auf Legionellen untersuchen?
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt im Falle mobiler Wasserversorgungsanlagen, Gebäudewasser-versorgungsanlagen und zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen mit Anlagen zur Trinkwassererwärmung in vorgegebener Größe verschiedene Regelungen für deren Überwachung, hinsichtlich von Legionellen, fest.
Zusammenfassend bedeutet das: In Trinkwasser dürfen sich grundsätzlich keine krankheitserregenden Keime befinden. Dafür hat der jeweilige Hausbesitzer oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage Sorge zu tragen. Da keine allgemeine Untersuchungspflicht besteht, sollte man gut über die eigenen Rechte und Pflichten hinsichtlich der Trinkwasserhygiene Bescheid wissen.
Legionellenprüfung: Pflichten für Vermieter und Gewerbe
Jeder Vermieter trägt eine hohe Verantwortung für die Gesundheit der Mieter, da diese ihr Wasser aus einer Trinkwasserinstallation oder Brunnenanlage sowie der Warmwasserbereitung beziehen. Als Vermieter muss man deswegen sicherstellen können, dass Trinkwasser im Haus in einwandfreiem Zustand ist. Hierzu stellt die regelmäßige Legionellenprüfung eine wichtige Pflicht des Vermieters dar.
Diese Untersuchungspflicht trifft nur auf öffentliche Gebäude, Wohngebäude mit vermieteten Wohnräumen, Büro- und Geschäftsgebäude, aber auch Industriegebäude, Ladengeschäfte, Schulen, Hotels und Kindergärten zu. Davon ausgenommen sind hingegen Ein- und Zweifamilienhäuser.
Häufigkeit und Umfang der Legionellen-prüfung
Auch wenn die Stäbchenbakterien in geringer Menge kein hohes Risiko für den Menschen bedeuten, können sie mit zunehmender Konzentration im Trinkwasser gefährlich werden. Damit die Legionellenprüfung regelmäßig durchgeführt wird, gibt es gesetzliche Vorschriften für Vermieter und Betreiber eines Gewerbes.
Wie oft muss ein Vermieter eine Legionellenprüfung durchführen?
Gesetzliche Vorschrift ist, dass die systemische Untersuchung auf Legionellen ein- bis dreimal im Jahr je Probenahmestelle durchzuführen ist. Je nach Untersuchungsbefund kann das Gesundheitsamt das Untersuchungsintervall aber auch verkürzen oder ausdehnen.
Im Falle vermieteter Mehrfamilienhäuser ist eine Legionellenprüfung beispielsweise alle drei Jahre vorgesehen.
Ab wie vielen Wohnungen ist eine Legionellenprüfung Pflicht?
Sobald sich in einem Gebäude drei oder mehr separate Wohnungen befinden, besteht eine Legionellen-Prüfpflicht. Das hängt damit zusammen, dass sich im Warmwasserbereiter häufig mehr als 400 Liter Wasser befinden. Die Wasserleitung enthält dann meist mehr als drei Liter Wasser.
Durchführung einer Legionellenprüfung im Mehrfamilienhaus
Vermieter/in sind dazu verpflichtet, das Trinkwasser im eigenen Mehrfamilienhaus regelmäßig überprüfen zu lassen. Diese Proben dürfen sie in der Regel nicht selbst entnehmen, sondern müssen hingegen einen zertifizierten Probenehmer beauftragen. Die Analyse des Trinkwassers wird dann von akkreditierten Laboren übernommen, welche die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen.
Vermieter/innen haben außerdem sicherzustellen, dass die Prüfer an mindestens drei Stellen Zugriff auf die Anlage haben. Hierbei ist es wichtig, dass die Zapfstellen chemisch oder thermisch desinfiziert werden können, was im Normalfall bei den genannten der Fall ist:
Eingang Warmwasserspeicher
Ausgang Warmwasserspeicher
vom Trinkwasser am weitesten entfernte Entnahmestelle, wie beispielsweise das Waschbecken oder die Dusche
Die Proben werden in dafür vorgesehenen, keimfreien Behältnissen innerhalb von 24 Stunden ins Labor gebracht und dort auf Legionellen untersucht. In der Regel dauert es 10-14 Tage, bis Vermieter eine Auswertung des Tests per Mail oder Post erhalten. Die weiteren Schritte hängen vom vorliegenden Ergebnis ab.
Befinden sich Legionellen im geprüften Trinkwasser, informiert das Labor nicht nur den Vermieter, sondern auch das zuständige Gesundheitsamt über den positiven Befund. Vermieter haben dann die folgenden Aufgaben:
Informieren aller Mieter im Haus
Einleiten weiterer Untersuchungen und einer Gefährdungsanalyse. Eine gesonderte Anweisung vom Gesundheitsamt muss dafür nicht vorliegen.
Im Normalfall werden dann in allen Stockwerken Proben entnommen, wobei die genaue Anzahl der Proben von der Größe und Verzweigung der Hausinstallation abhängig ist. Jeweils durchzuführende Maßnahmen richten sich nach der Intensität des Legionellenbefalls, wie hier dargestellt:
mittlere Legionellen-Kontamination: Beträgt die Kontaminationsrate über 100 KBE pro 100 ml Wasser, muss eine weitergehende Untersuchung innerhalb von vier Wochen eingeleitet werden (Arbeitsblatt W 551, Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)). Erfolgen muss außerdem eine Gefahrenanalyse nach § 16 Absatz 7 TrinkwV. Auf diese Weise werden die Mängel identifiziert, die für die vorliegende Verunreinigung verantwortlich sind. Notwendig ist dafür zusätzlich eine Ortsbesichtigung, in deren Rahmen eine komplette Untersuchung der Anlage stattfindet.
hohe Legionellen-Kontamination: Sofern eine hohe Kontaminationsrate von über 100 KBE pro 100 ml Wasser festgestellt wurde, stehen weitergehende Untersuchungen ebenso wie eine Gefährdungsanalyse an. Je nach vorliegenden Ergebnissen muss eine Sanierung der Anlage oder des Rohrleitungssystems erfolgen.
extrem hohe Legionellen-Kontamination: Liegt ein Legionellenbefall von über 10.000 KBE je 100 ml Trinkwasser vor, müssen nicht nur weitergehende Untersuchungen und Gefährdungsanalysen veranlasst, sondern auch Maßnahmen zur direkten Gefahrenabwehr durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel Nutzungseinschränkungen, wie ein Duschverbot. Zudem muss umgehend eine Desinfizierung der Anlage erfolgen. Aufgrund von bautechnischen Maßnahmen fallen für den Vermieter hierbei hohe Kosten an. Eine Woche nach Abschluss der Desinfektion oder Sanierung ist eine Nachuntersuchung, zum Ausschluss weiterer Legionellen im Trinkwasser, notwendig.
Wie viel kostet eine Legionellenprüfung?
Über die Höhe der Gesamtkosten bei einer Legionellenprüfung entscheidet neben der Anzahl der Wohnungen auch die der Steigleitungen im Haus. Für eine untersuchte Probe im Labor fallen in der Regel etwa 25 bis 60 Euro an. Wie bereits erläutert, müssen jedoch mindestens drei Proben entnommen werden, weshalb der genannte Betrag mit drei zu multiplizieren ist.
Ferner entstehen Anfahrtskosten für den Sachverständigen, die sich regional bedingt stark voneinander unterscheiden können. Hierbei sollten Vermieter mit mindestens 25 Euro rechnen. Gut zu wissen: Vermieter haben die Pflicht, die Kosten für die Legionellenuntersuchung vorzustrecken, selbst dann, wenn sie diese später auf ihre Mieter umlegen möchten.
Wer zahlt die Legionellenprüfung – Mieter oder Vermieter?
Die Kosten für eine Legionellenuntersuchung sind im Normalfall vom Vermieter zu tragen. Dieser hat nur dann das Recht, sie auf die Mieter umzulegen, wenn eine Umlage der Betriebskosten vertraglich vereinbart wurde.
Bisher gibt es noch keine gefestigte Rechtsprechung, mit der sich die Kosten der Legionellenprüfung sicher umlegen lassen.
Allerdings vertritt der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund e. V. und dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. die Auffassung, dass es sich bei den Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Untersuchungen in der Hauswasserinstallation sowie deren Analyse um Betriebskosten für die Wassererwärmung (nach § 8, Absatz 2 der Heizkostenverordnung in Verbindung mit § 2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung) handelt.
Wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, raten wir dennoch dazu, die Position „Legionellenprüfung“ gesondert darin aufzuführen.
Legionellen-Prophylaxe
Ziel der Trinkwasserverordnung ist es, dass Menschen vor Bakterien und anderen Stoffen im Wasser, wie beispielsweise toxischen Mineralien, geschützt werden. Dazu müssen sowohl Infektions-Kontrollen als auch prophylaktische Maßnahmen erfolgen.
Weitere Paragraphen schließen sich der Legionellenprophylaxe an und beziehen sich beispielsweise auf die Konzentration möglicher Erreger im Wasser oder den Bestand mikrobiologischer Lebewesen darin.
Um der Vermehrung von Legionellen entgegenzuwirken, kann jeder Einzelne etwas tun. Dazu muss man allerdings wissen, unter welchen Bedingungen sich die Stäbchenbakterien am besten vermehren.
Können sich im Durchlauferhitzer Legionellen bilden?
Durchlauferhitzer befinden sich in der Regel nahe an der Verbrauchsstelle. Deswegen besteht in deren Fall keine Beprobungspflicht durch die Trinkwasserverordnung. Eine Ausnahme liegt zum Beispiel dann vor, wenn die stagnierende Wassermenge in den Leitungen 3 Liter übersteigen sollte. Weil dieser Umstand jedoch fast nie vorkommt, sehen viele Betreiber keinen Sinn darin, eine Beprobung zu veranlassen.
Legionellen können sich unter bestimmten Bedingungen jedoch durchaus auch im Durchlauferhitzer entwickeln. Handelt es sich zum Beispiel um einen hydraulisch geregelten Durchlauferhitzer, der mit einer Wasserspararmatur kombiniert wurde, kann das dazu führen, dass der Durchlauferhitzer ständig nur auf Stufe 1 arbeitet (ca. 40 Grad C). Dies aber stellt das optimale Klima zur Bildung von Legionellen dar, sodass sich mit der Zeit ein gefährlicher Biofilm bilden kann.
Wie oft muss man Wasser auf 60 Grad erhitzen?
Damit keine Vermehrung der Legionellen stattfindet, muss die Wassertemperatur immer richtig eingestellt sein. Das bedeutet: Kaltes Wasser muss ausreichend kalt sein und warmes Wasser ausreichend erhitzt werden. Kommt Kaltwasser aus den Wasserwerken mit 10-15 Grad im Gebäude an, darf es dort eine Temperatur von 20 Grad nicht überschreiten – eine Gefahr, die vor allem während der Sommermonate besteht, wenn viele Menschen in den Urlaub fahren und das Wasser für längere Zeit in den Rohren stagniert.
Ein noch höheres Risiko besteht allerdings beim Warmwasser, denn dieses muss mindestens auf 55 Grad C erhitzt werden. Erst ab dieser Temperatur können sich Legionellen nicht mehr vermehren, weshalb es sich dabei um die vorgeschriebene Mindesttemperatur des Wassers für Mehrfamilienhäuser und öffentliche Gebäude handelt.
Von Experten des Umweltbundesamts wird dennoch eine Mindesttemperatur von 60 Grad Celsius empfohlen, da Legionellen so nicht mehr lebensfähig sind und innerhalb weniger Minuten absterben.
Wie oft sollte man die Dusche laufen lassen, um Legionellen vorzubeugen?
Nicht nur die Wassertemperatur, sondern auch langes Stillstehen des Wassers kann zur Entstehung und Vermehrung der gesundheitsschädlichen Bakterien beitragen. Experten raten deswegen dazu, das Wasser alle 72 Stunden einmal vollständig auszutauschen. In einem Ein- oder Zweifamilienhaus sollen Duschen und einfaches Spülen ausreichend sein.
Bereits durch kurzes Duschen von etwa 8 Minuten werden etwa 80 bis 100 Liter Wasser verbraucht, was bei einem Speichervolumen von ungefähr 200 bis 300 Liter Wasser ideal ist, um Stillstand vorzubeugen. Zum Durchspülen von Rohrleitungen der Wasserhähne sollte man das Wasser etwa 10 bis 20 Sekunden laufen lassen.
FAQ
Dass die Ausbreitung von Legionellen im Trinkwasser verhindert werden muss, steht fest. Doch kann man Wasser eigentlich auch selbst auf Legionellen testen? Und welche Entnahmestellen werden bei der Prüfung genutzt? Antworten auf diese Fragen gibt es in unserem FAQ-Bereich.
Für wen gilt die neue Trinkwasser-Verordnung?
Die neue Trinkwasserverordnung gilt für Vermieter und Gewerbebetreiber. Im Sinne der Verordnung ist das Vermieten von Wohnraum eine gewerbliche Tätigkeit.
Kann man Wasser selbst auf Legionellen testen?
In Einfamilienhäusern gilt keine Pflicht für Legionellen-Tests. Dennoch kann man natürlich einen solchen Test durchführen, wenn man Eigentümer eines Hauses ist. Diese Selbsttests dienen jedoch ausschließlich dem Eigengebrauch, sodass durch sie erbrachte Ergebnisse weder vor Gericht noch behördlich verwendbar sind.
Welche Entnahmestellen werden bei einer Legionellenprüfung genutzt?
Gesetzlich vorgeschrieben ist bei der Legionellenprüfung die Entnahme von mindestens drei Entnahmestellen: in der Warmwasserleitung, die sich kurz hinter dem Warmwasserspeicher befindet, in der Rücklaufleitung, sowie an der Zapfstelle der Wohnung, die am weitesten vom Warmwasserspeicher entfernt liegt.
FAZIT:
Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass Vermieter und Betreiber von gewerblichen Einrichtungen regelmäßig eine Legionellenprüfung ihrer Wasserversorgungsanlage veranlassen müssen. Die stabförmigen Bakterien vermehren sich besonders gut in warmen und stehenden Süßwassern.
Gelangen Legionellen zum Beispiel durch Wasserdampf beim Duschen in die Lunge, kann das für Menschen gesundheitliche Probleme und Infektionen nach sich ziehen. Um die Ausbreitung der Legionellen selbst zu verhindern, sollte man das Wasser regelmäßig auf 60 Grad erhitzen und für wenige Minuten laufen lassen, damit es nicht zur Stagnation kommt.
Auch spezielle Legionellen-Filter von Sanquell eignen sich zur Vorbeugung einer Infektion mit Legionellen.
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