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Sanquell
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100% Zuverlässigkeit.

Unsere Ziel seit mehr als 15 Jahren. 
Und weil so manche Kunden der ersten Stunde noch heute den ersten Wasserfilter im Einsatz haben,
glauben wir an eines: Unser Qualitäts-Versprechen. 

EIGENES GARANTIE-ZERTIFIKAT

Wir geben 5 Jahre auf Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehler

Kostenloser Tausch

Kostenlose Lieferung oder eines neuen Produktes gleicher Art und Güte. Sollte das fehlerhafte Produkt zum Zeitpunkt des Garantiefalles nicht mehr hergestellt werden, stellen wir ein gleichwertiges Produkt.

RUNDUM-SERVICE

Für die beste Qualität stellen wir Ihnen unter anderem unsere Filterpatronen jedes halbe Jahr zur Verfügung.

Schnell beantwortete Fragen

Sanquell garantiert nach Maßgabe der Garantiebestimmungen dem
Endkunden, dass jedes Garantieprodukt für die Laufzeit der Garantie frei von
Materialfehlern,
Herstellungsfehlern und
Konstruktionsfehlern
(jeder ein „Garantiefehler“) ist.

Sollte eines dieser Fehler vorliegen, so nimm mit uns Kontakt via hallo@sanquell.de auf.

Falls Garantieanspruch besteht, entscheidet sanquell, ob das defekte Teil repariert oder ausgetauscht wird. Eine solche Reparatur bzw. ein solcher Austausch erfolgt auf Kosten von sanquell, einschließlich etwaiger Kosten für den Rückversand des reparierten oder ausgetauschten Produkts an den Kunden.

Nicht im Garantieumfang enthalten sind Verbrauchsmaterialien (beispielsweise Filtereinsätze) und Verschleißteile (beispielsweise Umlenkventile oder Dichtungen), sowie Mängel aufgrund von unsachgemäßem Gebrauch, mangelnder Pflege und Reinigung, Modifizierungen, vom Kunden selbst verursachte Mängel und Mängel, die nicht auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.

Durch eine Garantieleistung (Reparatur oder Ersatzlieferung) wird die Garantiefrist nicht verlängert. In keinem Fall haftet Sanquell für Schadensersatzansprüche oder Folgeschäden. Ferner sind Rückerstattungen auf den Kaufpreis beschränkt. Keine andere Person oder kein anderes Unternehmen ist berechtigt, diese Garantie zu ändern.

In einigen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums sind Einschränkungen der Dauer einer stillschweigenden Garantie oder der Ausschluss von zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig. Aus diesem Grund ist es möglich, dass die oben genannten Einschränkungen für Sie nicht zutreffen. Diese Garantie räumt Ihnen genau festgelegte Rechtsansprüche ein. Möglicherweise bestehen zusätzliche Ansprüche, die in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums unterschiedlich geregelt sein können. Das Voranstehende bleibt von anderen Rechtsansprüchen, die sich aus dem anwendbaren nationalen Recht ergeben, unberührt.

Die Garantie gilt ausschließlich für Produkte, die bei Sanquell erworben wurden und nur innerhalb der europäischen Union. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen unabhängig von dieser Garantie und werden von ihr nicht berührt.

Nicht im Garantieumfang enthalten sind Verbrauchsmaterialien (beispielsweise Filtereinsätze) und Verschleißteile (beispielsweise Umlenkventile oder Dichtungen), sowie Mängel aufgrund von unsachgemäßem Gebrauch, mangelnder Pflege und Reinigung, Modifizierungen, vom Kunden selbst verursachte Mängel und Mängel, die nicht auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.

Durch eine Garantieleistung (Reparatur oder Ersatzlieferung) wird die Garantiefrist nicht verlängert. In keinem Fall haftet Sanquell für Schadensersatzansprüche oder Folgeschäden. Ferner sind Rückerstattungen auf den Kaufpreis beschränkt. Keine andere Person oder kein anderes Unternehmen ist berechtigt, diese Garantie zu ändern.

In einigen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums sind Einschränkungen der Dauer einer stillschweigenden Garantie oder der Ausschluss von zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig. Aus diesem Grund ist es möglich, dass die oben genannten Einschränkungen für Sie nicht zutreffen. Diese Garantie räumt Ihnen genau festgelegte Rechtsansprüche ein. Möglicherweise bestehen zusätzliche Ansprüche, die in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums unterschiedlich geregelt sein können. Das Voranstehende bleibt von anderen Rechtsansprüchen, die sich aus dem anwendbaren nationalen Recht ergeben, unberührt.

Die Garantie gilt ausschließlich für Produkte, die bei uns erworben wurden und nur innerhalb der europäischen Union. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen unabhängig von dieser Garantie und werden von ihr nicht berührt.

Unter anderem bei Verlust, Diebstahl oder jegliche Veränderung im Zusammenhang mit einem externen Ereignis höherer Gewalt.

Sanquell GmbH, Sieker Berg 9, 22962 Siek, Deutschland (nachfolgend „Sanquell“), bietet während der Vertragslaufzeit für Endkunden eine freiwillige, verlängerte und personengebundene Hersteller-Garantie („Sorglos-Garantie“) nach
Maßgabe der nachfolgenden Garantiebestimmungen an.

1. Verbraucherschutzrechte

1.1. Die Sanquell Sorglos-Garantie ist eine freiwillige Garantie der Sanquell GmbH (nachfolgend
auch „Garantie“). Sie gewährt ihren Endkunden zusätzliche Rechte unabhängig
von den durch Verbraucherschutzgesetze gewährten Rechten und unabhängig von
anderen Garantien der Sanquell, wie beispielsweise der „5 Jahre Garantie“.
Jegliche gesetzlichen Rechte des Endkunden, insbesondere geltende
Verbraucherschutzrechte und Mängelgewährleistungsansprüche, werden durch
die Sanquell Sorglos-Garantie weder beeinträchtigt, verändert noch ersetzt,
sondern lediglich ergänzt.
1.2. Es ist die freie und alleinige Entscheidung des Endkunden, ob er Ansprüche aus
den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, aus etwaig anderen Garantien oder aus
der Sanquell Sorglos-Garantie geltend macht.

2. Garantieschutz: Umfasste Kunden und Produkte

2.1. Die Sanquell Sorglos-Garantie gilt ausschließlich für Endkunden. Endkunden im
Sinne dieser Garantiebestimmungen sind Verbraucher mit Wohnsitz in der
Europäischen Union.

2.2. Die Sanquell Sorglos-Garantie gilt ausschließlich für Produkte innerhalb von Sanquell Select.

2.3. Es sind nur solche Garantieprodukte von dieser Garantie umfasst, die (i) ein
Endkunde von Sanquell für die eigene Nutzung
im Privatbereich neu erworben hat, (ii) an einem Wohnsitz des Endkunden in der
Europäischen Union fachmännisch installiert bzw. verbaut worden
sind und (iii) im Eigentum des Endkunden stehen.

3. Garantiezusage

3.1. Sanquell garantiert hiermit nach Maßgabe dieser Garantiebestimmungen dem
Endkunden, dass jedes Garantieprodukt für die Laufzeit der Garantie frei von
Materialfehlern,
Herstellungsfehlern, und
Konstruktionsfehlern
(jeder ein „Garantiefehler“) ist.
3.2. Maßgeblich für die Garantiezusage in Ziffer 3.1 sind Stand der Wissenschaft und
Technik im Zeitpunkt der Produktion des jeweiligen Garantieprodukts. Nicht
abgedeckt sind Verlust, Diebstahl oder jegliche Veränderung im Zusammenhang
mit einem externen Ereignis höherer Gewalt.
3.3. Die Garantie haftet nicht für verlorene Zeit, Unannehmlichkeiten, versäumte Termine, irgendwelche Folgeschäden oder sonstige mittelbaren oder unmittelbaren Schäden, die der Endkunde oder sonst jemand aufgrund eines durch diese Garantie gedeckten Garantiefehlers bzw. Schadens erleidet.

4. Garantielaufzeit, Registrierung und Ausschlussfrist
4.1. Die Garantielaufzeit beginnt mit dem Kauf des neuen Garantieprodukts und deren fristgemäßen Registrierung gemäß nachfolgender Ziffer 4.2 durch den Endkunden und endet mit dem Tod des Endkunden, sofern zuvor kein Garantieverlust stattgefunden hat.
4.2. Dem Endkunden stehen Rechte aus dieser Garantie nur dann zu, wenn er einen laufenden Service-Vertrag hat.

Im Rahmen der Registrierung hat der Endkunde wahrheitsgemäße Angaben
zu Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kauf- und Einbaudatum, Einbauort,
Artikelnummer zu machen.

4.3. Die Rechte aus dieser Garantie sind weder vererblich noch übertragbar.
Insbesondere gehen die Rechte aus dieser Garantie nicht mit dem Verkauf oder sonstigen Überlassung des Garantieprodukts auf Dritte über. Mit dem Verlust des
Eigentums an dem Garantieprodukt oder dem Tod des Endkunden erlischt die Garantie.

5. Garantieausschluss

5.1. Sanquell weist darauf hin, dass die Reinigung der Garantieprodukte im Laufe der Zeit zu einer Oberflächenabnutzung führen kann. Diese Erscheinungen und sonstiger üblicher Verschleiß stellen keinen Garantiefall nach dieser Garantie dar, es sei denn, diese sind auf einen Garantiefehler zurückzuführen. Gleiches gilt für
Oberflächenänderungen, Ablagerungen und Schmutzränder, die auf die normale Alterung, Benutzung und übliche Reinigung des Garantieprodukts zurückzuführen sind oder geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit darstellen, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des
Garantieprodukts unerheblich sind.

5.2. Ansprüche aus dieser Garantie sind ausgeschlossen, wenn
i) der Fehler ganz oder teilweise auf Reparaturversuchen basiert, die nicht mit Sanquell im Vorfeld abgestimmt waren oder unsachgemäß durchgeführt
worden sind;
ii) der Fehler auf eine falsche Handhabung oder Benutzung, insbesondere auf die Nichtbeachtung der Pflegeanleitung, Montageanleitung oder der Technischen Datenblätter, Nachlässigkeit, Unachtsamkeit, missbräuchliche, unsachgemäße oder falsche Verwendung zurückzuführen ist;
iii) der Fehler ganz oder teilweise durch eine vorsätzliche oder fahrlässige
Beschädigung durch den Endkunden oder einen Dritten herbeigeführt wurde;
iv) der Fehler darauf zurückzuführen ist, dass der Einbau, die Pflege oder
Reparaturen nicht fachgerecht vorgenommen wurden bzw. bei der Reparatur
oder Wartung andere als Sanquell Ersatzteile verwendet wurden; oder
v) der Fehler durch höhere Gewalt oder ein sonstiges unvorhersehbares Ereignis
(z. B. Brand, Erdbeben) unmittelbar oder mittelbar verursacht wurde.
5.3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadens- oder
Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit Sanquell nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen dafür haftet. Dies gilt auch bei möglichen Pflichtverletzungen durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Sanquell.

6. Geltendmachung der Garantie

6.1. Sollte das Produkt entgegen der Garantiezusage gemäß Ziffer 4.1 einen
Garantiefehler aufweisen, hat der Endkunde seinen Garantieanspruch nach

Feststellung des Fehlers gegenüber der Sanquell unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb eines Monats, schriftlich oder über das Kontaktformular auf der
Webseite www.sanquell-select.de oder sanquell.de geltend zu machen.
6.2. Die Geltendmachung des Garantieanspruchs hat folgende Angaben und Dokumente zu enthalten: Name und Adresse des Endkunden, Einbauort des Garantieprodukts, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (soweit vorhanden), Kopie/Scan der Garantieurkunde, Beschreibung des Garantiefehlers und Kontaktdaten des zuständigen Fachhandwerkers.
6.3. Bei Vorliegen eines Garantiefehlers und Beachtung dieser Garantiebestimmungen wird Sanquell diesen, nach eigenem Ermessen, durch Reparatur oder Austausch des fehlerhaften Garantieprodukts durch ein neues Produkt gleicher Art und Güte beheben oder den Kaufpreis gegen Rückgabe des Garantieprodukts
zurückerstatten.
Sanquell ist berechtigt, einen Installateur mit der Vornahme der Leistungen nach
diesen Garantiebestimmungen zu beauftragen. Sollte das fehlerhafte
Garantieprodukt zum Zeitpunkt der Geltendmachung nicht mehr hergestellt
werden, behält sich Sanquell vor, ein gleichwertiges Produkt zu liefern. Nach einem
Austausch geht das fehlerhafte Garantieprodukt in das Eigentum von Sanquell über.
Etwaige Begleit- und Folgekosten
sind von dieser Garantie nicht umfasst.

7. Schlussbestimmungen
7.1. Die personenbezogenen Daten, die Sanquell für die Bearbeitung des
Garantieanspruches vom Endkunden erhält, werden ausschließlich zur Abwicklung der damit verbundenen Leistungen gespeichert, verarbeitet oder genutzt. Soweit
für die Abwicklung erforderlich, werden die Daten auch an die mit Sanquell
verbundenen Unternehmen oder Dritte (z. B. Transportunternehmen oder
Installateure) weitergegeben. Sie werden weder an sonstige fremde Unternehmen übermittelt noch anderweitig zu werblichen Zwecken genutzt.
7.2. Sanquell behält sich vor, diese Garantiebestimmungen ganz oder teilweise unter
Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Belange der Endkunden einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern. Die aktuelle Version dieser Garantiebestimmungen sind unter der Webseite www.sanquell-select.de abrufbar.
7.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der
Kollisionsnormen (Internationales Privatrecht) und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf (CISG).
7.4. Erfüllungsort ist in allen Garantiefällen Siek (Deutschland), auch wenn Reparaturen oder Lieferungen von bzw. an einem anderen Ort vorgenommen werden.
7.5. Sollte eine Bestimmung dieser Garantiebestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dieser Garantie eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als
vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Garantie vereinbart worden wäre.

ENDE

Noch Fragen? Wir melden uns gerne bei dir!

Telefon: +49 4107 90 7792

Email: hallo@sanquell.de
MON-FRI 09:00 - 18:00H